Ab Juli könnten E-Roller losflitzen

  08 Juni 2019    Gelesen: 451
Ab Juli könnten E-Roller losflitzen

In wenigen Tagen sind E-Roller in Deutschland erlaubt. Bevor sie losfahren dürfen - wir sind schließlich in Deutschland - fehlen noch: Bescheinigungen, Anti-Fälschungshologramm und eine "helltönende Glocke".

In deutschen Städten gehen elektrische Tretroller wohl frühestens im Juli an den Start. Nach der für Mitte Juni geplanten allgemeinen Zulassung der sogenannten E-Scooter sind weitere Vorbereitungen nötig.

Die Hersteller müssen für jedes ihrer Modelle eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen - sobald die Verordnung mit den Zulassungsregeln in Kraft ist. Die Bearbeitung der Anträge werde dann "in der Regel zwei Wochen" beanspruchen, sagte ein KBA-Sprecher.

Käufer und Vermieter von E-Tretrollern müssen sich außerdem noch Haftpflichtversicherungen besorgen. Auch das könne etwas Zeit in Anspruch nehmen, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Mitte Mai hatte der Bundesrat den Weg für eine Zulassung der kleinen Gefährte freigemacht. Dabei wurden aber noch wichtige Sicherheitsregeln aufgestellt:

-E-Roller dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren.

-Zudem müssen die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege benutzen.

-Zum Schutz von Fußgängern bleiben Gehwege für die neuen Kleinfahrzeuge tabu.

Die Verordnung soll Mitte Juni in Kraft treten. Konkret war schon einmal der 15. Juni im Gespräch. Es muss sich aber zeigen, an welchem Tag genau die Regelungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Beim KBA gingen inzwischen 99 Interessensbekundungen von Herstellern ein, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte. Fünf Hersteller haben demnach bereits eine "Anfangsbewertung". Sobald die Verordnung in Kraft tritt und sie einen entsprechenden Antrag stellen, könnten sie demnach schnell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Fahrzeuge bekommen.

Die gibt es aber nur, wenn die E-Scooter die nun feststehenden Anforderungen erfüllen:

-Sie dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer km/h schnell fahren und
müssen eine Lenk- oder Haltestange haben.

-Die Gefährte dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein.

-Erlaubtes Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm

-Pflicht sind zudem zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Beleuchtung und eine "helltönende Glocke"

-Dazu kommt die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug, nachzuweisen mit einem Anti-Fälschungs-Hologramm

Es ist nicht damit zu rechnen, dass Miet-Tretroller vor Anfang Juli in Großstädten auftauchen. Mit einer solchen Zeitspanne rechnet auch der Berliner Senat. Allein in der Hauptstadt hatten acht Verleihfirmen angekündigt, Elektroroller über Smartphone-Apps vermieten zu wollen. Die Mietpreise dürften bei etwa 15 Cent pro Minute liegen.

Der Fahrrad- und Rollervermieter Lime wollte zunächst nicht verraten, ab wann er seine E-Scooter in deutschen Großstädten aufstellen will. Man werde kurz vorher darüber informieren, sagte eine Sprecherin.

Dazu kommt, dass schon E-Tretroller verkauft wurden, die offiziell nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wenn die Gefährte die Anforderungen der Verordnung nun nicht erfüllen, können sie nachgerüstet werden. Dabei liegt es laut Verkehrsministerium aber bei Herstellern und Händlern, ob sie eine Nachrüstung anbieten.

Die neuen E-Tretroller sollen besonders für kurze Strecken etwa von der Bushaltestelle ins Büro oder nach Hause geeignet sein. Sie sind in der Regel kleiner und leichter als Fahrräder, oft lassen sie sich auch zusammenklappen.

spiegel


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